Neue Förderung für Photovoltaikanlagen 2018- ein Wegweiser zu Ihrem Fördergeld
Endlich ist es soweit, die KLIEN Förderung 2018 für Photovoltaikanlagen ist da. Der Fördertopf beträgt insgesamt 8,2 Millionen Euro. Sie planen auch gerade eine Photovoltaikanlage und möchten wissen wie Sie zu Ihrem Geld kommen? Das zeigen wir Ihnen Schritt für Schritt in diesem Beitrag.
Der Klima- und Energiefond (KLIEN) fördert auch heuer Photovoltaikanlagen, die neu errichtet werden und sorgt dafür, dass sich Ihre Investition noch schneller rechnet. Die Registrierung für die Förderung ist seit 29.05.2018 möglich und bleibt offen bis der Fördertopf leer ist, aber bis spätestens 30.11.2018. Die ÖMAG Förderung mit einem 15 Millionen Fördertopf war heuer bereits nach wenigen Minuten vergriffen, deshalb ist es ratsam auch bei der KLIEN Förderung nicht lange zu zögern. So können Sie noch heuer Ihren Strom kostenlos mit Hilfe der Sonne erzeugen.
Eine aktuelle Übersicht wie viel noch im Fördertopf verfügbar ist, finden Sie hier. Zuerst gilt es allerdings zu klären, welche Förderung für Sie geeignet ist und mit welchen Fördergeldern Sie rechnen können.
Photovoltaikanlagen für Einfamilienhäuser
Für ein Einfamilienhaus reicht in der Regel eine Photovoltaikanlage mit einer Leistung zwischen 3-5 kWp. Bei diesen kleineren Anlagen für einzelne Haushalte werden die ersten 5 kWp gefördert:
275 Euro/kWp erhalten Sie bei freistehenden bzw. Aufdachanlagen, max. 35% der anzurechnenden Investitionskosten
375 Euro/kWp erhalten Sie bei gebäudeintegrierten Anlagen, max. 35% der anzurechnenden Investitionskosten
Ein Großteil der Photovoltaikanlagen im privaten Bereich sind Aufdachanlagen, das heißt diese werden auf Ihrem bestehenden Dach befestigt. Sie sind günstiger und auch effizienter als Anlagen, die extra in Ihr Dach integriert werden.
In einem Rechenbeispiel sehen Sie wie sich diese Förderung auf Ihr geplantes Projekt auswirkt:
Gemeinschaftsanlagen werden auch gefördert
Sie teilen ein Gebäude mit anderen Eigentümern? Gute Neuigkeiten, es werden auch Gemeinschaftsanlagen bis zu einer Größe von 50 kWp gefördert. Gemeinschaftsanlage bedeutet diese Anlage wird von mindestens 2 separaten Wohn- bzw. Geschäftseinheiten betrieben. Jede Einheit kann einen eigenen Förderantrag stellen und bekommt max. 5 kWp pro Antrag gefördert:
200 Euro/kWp für freistehende bzw. Aufdachanlagen pro Antrag, max. 35% der anzurechnenden Investition
300 Euro/kWp für gebäudeintegrierte Photovoltaikanlagen pro Antrag, max. 35% der anzurechnenden Investition
Sie wollen eine Photovoltaikanlage errichten und fallen in eine der beiden Gruppen? Dann erfahren Sie im nächsten Schritt wie Sie zu Ihrem Fördergeld kommen.