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Zwei Frauen in Jubelpose auf einem Berg

Hurra! Hurra! Die neuen Förderbedingungen für Photovoltaik & Stromspeicher sind da!

UPDATE: Das Förderkontingent der ÖMAG für Photovoltaik und Stromspeicher 2018 ist nach aktuellem Stand ausgeschöpft und vergeben. Es kann nur sein, dass einzelne Förderantragsteller durch eventuelle Verzichte des Förderzuspruches nachgereiht werden.

Sie planen die Anschaffung einer Photovoltaikanlage bzw. möchten Ihre bestehende Anlage erweitern? Sie möchten Ihren eigenen Strom auch speichern und interessieren sich für Stromspeicherlösungen? Dann aufgepasst, die neuen bundesweiten Fördermöglichkeiten für die nächsten zwei Jahre sind hier und helfen Ihnen bei Ihrer geplanten Investition direkt Geld zu sparen und gleichzeitig Ihre Energieunabhängigkeit zu optimieren.

2018 und 2019 werden jährlich 15 Millionen Euro Förderbudget für die Errichtung von Photovoltaikanlagen und erstmals auch bundesweit für die Anschaffung von Stromspeicher zur Verfügung gestellt. Mindestens 9 Millionen Euro sind davon für die Förderung von neuen Photovoltaikanlagen bzw. für die Erweiterung bestehender Anlagen vorgesehen, die restlichen Millionen für Speicherbatterien.

Der Starttermin steht fest

ACHTUNG: Am 12.03.2018, ab 17 Uhr, können Sie online Ihren Förderantrag bei der Abwicklungsstelle für Ökostrom AG (ÖMAG) stellen. Die Anträge werden nach dem „First Come, First Serve“ Prinzip bearbeitet und sobald die Fördersumme ausgeschöpft ist, werden keine weiteren Anträge bearbeitet. Es ist somit schwer abzuschätzen, ab wann die Fördermittel für 2018 aufgebraucht sind, aber die Nachfrage ist hoch.
Innerhalb von ca. 6 Wochen nach Antragstellung, erfahren Sie dann, ob Sie eine Förderung erhalten haben.

Was genau wird gefördert?

Die Errichtung von neuen bzw. die Erweiterung von bestehenden Photovoltaikanlagen werden bis zu einer Leistung von 500 kWp gefördert, bis zu 100 kWp mit max. 250 EUR pro kWp und über 100kWp mit 200 EUR pro kWp (im Privatbereich max. 65% der Investitionssumme). Der Förderzuschuss für die Anschaffung von Speicherbatterien beträgt 500 EUR pro Kilowattstunde (kWh) Speicherkapazität. Die zu installierende Kapazität hängt jedoch von der Leistung Ihrer Photovoltaikanlage ab und ist mit min 0,5 kWh – max. 10 kWh pro kWp installierte Leistung begrenzt. Die Förderungen sind sowohl für bestehende, als auch für geplante Photovoltaikanlagen gültig.
Die genauen Förderbestimmungen sind hier zu finden: https://goo.gl/dNRPnm
Aktuelle Förderbestimmungen ÖMAG Photovoltaik und Stromspeicher

Förderbestimmungen ÖMAG 2018 Photovoltaik und Stromspeicher

Was bedeuten diese Förderbestimmungen konkret?

Wenn wir von einer Photovoltaikanlage mit einer Leistung von 5kWp ausgehen und einer Speicherbatterie mit einer Speicherkapazität von 6,4kWh- ist in der Regel für den Energieverbrauch eines Einfamilienhauses gut dimensioniert- können wir, wie folgt, rechnen:
FÖRDERBEISPIEL PHOTOVOLTAIK
Richtkosten für die Errichtung einer PV Anlage inkl. Montage mit 5kWp Leistung: 8.500 EUR*
Zu erwartende Förderung (ÖMAG): 1.250 EUR (5x 250 EUR)
Verbleibende Investitionskosten für Sie: 7.250 EUR
FÖRDERBEISPIEL STROMSPEICHER
Richtkosten für die Anschaffung einer Speicherbatterie mit der Leistung von 6,4kWh (inkl. hybridfähigen 3-phasigen Wechselrichter & Montage): 7.800 EUR*
Zu erwartende Förderung (ÖMAG): 3.200 EUR (6,4×500 EUR)
Verbleibende Investitionskosten für Sie: 4.600 EUR

Was benötige ich um eine Förderung zu beantragen?

Für die Einreichung eines Förderantrags benötigen Sie im ersten Schritt die 33- stellige Einspeisezählpunktnummer Ihrer bestehenden PV-Anlage (zu finden auf Ihrer Einspeisevergütung/ jährliche Stromabrechnung) oder eine Genehmigung Ihres Netzbetreibers bei der Errichtung einer neuen PV-Anlage. Außerdem sollten Sie die (geplante) Leistung Ihrer PV-Anlage (kWp) und den Nachweis über den Netzanschluss zur Verfügung stellen. Gegebenenfalls muss auch eine Baugenehmigung sofern nötig vorhanden sein.

Verpflichte ich mich zu etwas bei Beantragung der Förderung?

Egal ob Sie eine Förderzusage bekommen oder nicht, es liegt an Ihnen ob Sie tatsächlich Ihre geplante Anschaffung einer Photovoltaikanlage oder eines Stromspeichers umsetzen. Wenn Sie die Förderung jedoch in Anspruch nehmen wollen, muss die geplante PV-Anlage bzw. der Einbau der Speicherbatterie innerhalb von 12 Monaten nach Förderzusage durchgeführt werden.

Was passiert nach Förderzusage?

Gerne können Sie online ein unverbindliches Angebot für Ihre geplante Photovoltaikanlage bzw. Speicherbatterie anfordern. Wir können auch einen persönlichen Termin vor Ort vereinbaren und ein für Sie abgestimmtes Angebot legen. Danach entscheiden Sie, ob Sie Ihren Plan in die Tat umsetzen wollen und wir für Sie die Umsetzung übernehmen sollen.
Angebot für Photovoltaik: https://www.clicksolar.at/packages/photovoltaik/
Angebot für Speicherbatterie: https://www.clicksolar.at/packages/stromspeicher/

 

*) hierbei handelt es sich um Richtpreise für ein Standardhaus, die tatsächlichen Kosten können je nach individuellen Bedingungen (Montageart, Elektroinstallationen, Einbaubedingungen, etc.)  variieren. Schreibfehler & Irrtümer vorbehalten, für Förderungen wird keine Haftung übernommen, achten Sie auf die offiziellen Förderrichtlinien der Ökostrom AG (ÖMAG)

 

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